Fachsprachenprüfung / Patientenkommunikationstest nach Vorgabe 87. GMK

450,00

Termine: nach Absprache
Prüfungsort: Freundallee 17, 30173 Hannover
Dauer: ca. 2 Stunden
Anerkennung: Hessen, Bremen und Saarland: ausreichend, um eine Approbation oder eine Berufserlaubnis als Arzt zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern: Einzelfallentscheidung, Berufserlaubnis möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr
 

Beschreibung

Mit dieser Prüfung weisen Sie Ihre fachsprachlichen Fähigkeiten im Umgang mit Patienten für den Klinikalltag nach. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat für die Approbation/ Berufserlaubnis in Hessen, Thüringen und dem Saarland.

Die Prüfung besteht aus 3 mündlichen Teilen und 2 schriftlichen Teilen.

Zu den mündlichen Teilen gehören:

  1. Anamnesegespräch: 20 min (Arzt-Patienten-Kommunikation)

Ziel dieses Gesprächs ist es, dass der Prüfling eine vollständige, verständliche und gut strukturierte Anamnese auf dem Niveau C1 nach GER führt.

  1. Patientenvorstellung: 20 min (Arzt-Arzt-Kommunikation)

Ziel dieses Gesprächs ist es, dass der Prüfling eine vollständige, verständliche und gut strukturierte Anamnese auf dem Niveau C1 nach GER führt.

  1. Aufklärungsgespräch: 30 min (Arzt-Patientenkommunikation)

Ziel des Aufklärungsgesprächs ist es eine Untersuchungs- oder Therapiemethode patientenverständlich zu erklären und Rückfragen des Patienten zu beantworten.

WICHTIG: Wenn ein mündlicher Prüfungsteil nicht bestanden wurde, kann die Prüfung abgebrochen werden.

Zu den schriftlichen Teilen gehören:

  1. Arztbrief: 40 min

Ziel ist die Erstellung eines Arztbriefes auf C1-Niveau. Dabei ist maßgeblich, dass die übliche Struktur und formelle Ausdrucksweise eingehalten wird.

  1. Terminologie: 10 min

Der zweite schriftliche Teil der Prüfung beinhaltet die Abfrage von Fachtermini, die in Patientensprache zu übersetzen sind. Zudem sind medizinische Abkürzungen zu erklären.

Die Prüfung wird mit erfolgreich bestanden gewertet, wenn sämtliche Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) bestanden wurden. Eine mündliche Prüfung kann abgebrochen werden, wenn ein mündlicher Prüfungsteil nicht bestanden wird.

Das Gesamtergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Auswertung des schriftlichen Teiles wenige Tage nach der Prüfung schriftlich mitgeteilt.

Wiederholung der Prüfung:

Die Prüfung kann nur im Ganzen wiederholt werden.

Was müssen Sie zur Prüfung mitbringen?

  • Ausweis
  • Zahlungsbestätigung

Bitte beachten Sie: Die Kommunikation mit den obersten Landesbehörden bzgl. der Anerkennung des Tests obliegt ausschließlich Ihnen. Durch die  Deuko Sprachschule GmbH kann keine Garantie bzw. Haftung übernommen werden. Bitte stimmen Sie vor Prüfungsbeginn der Weitergabe des Zertifikates bzw. des Prüfungsprotokolls an die Landesbehörden zu, falls diese angefordert werden.